Bezeichnung:
Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Spätestens drei Monate nach der Geburt muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und aufrechterhalten werden.
Beim Abschluss der Versicherung ist die Deckungssumme im Schadensfall zu beachten:
- bei Personen- und Sachschäden: mindestens 1.000.000,00 Euro
- bei sonstigen Vermögensschäden: 50.000, 00 Euro
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Versicherungsunternehmen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren (Kosten)
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung gilt keine Übergangsregelung, der Abschluss muss so schnell wie möglich erfolgt sein.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.