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Friedhöfe dienen der Bestattung von Menschen und sollen den Verstorbenen, in einem würdevollen Rahmen, als letzte Ruhestätte dienen. Hierbei sollen Sie nicht nur die Funktion einer Begräbnisstätte erfüllen, sondern auch den Hinterbliebenen die Möglichkeit geben, an ihre Liebsten zu denken und etwas Zeit mit ihnen zu verbringen.

Grundsätzlich kann eine verstorbene Person auf jedem Friedhof in der Bundesrepublik Deutschland beigesetzt werden. Die Friedhöfe der Hansestadt Gardelegen dienen der Bestattung von Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Hansestadt Gardelegen waren oder das Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung von Personen die nicht zum Zeitpunkt ihres Ablebens Einwohner der Hansestadt Gardelegen waren, bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung der Hansestadt Gardelegen.

Friedhöfe & Trauerhallen

Zur Hansestadt Gardelegen gehören 27 städtische Friedhöfe und 35 Trauerhallen, welche als öffentliche Einrichtungen durch die Friedhofsverwaltung der Hansestadt Gardelegen bewirtschaftet und verwaltet werden. Als Grundlage für die Verwaltung der Friedhöfe und Trauerhallen gelten die aktuelle Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Gardelegen.

Nicht jeder Ortsteil der Hansestadt Gardelegen hat einen Friedhof in kommunaler Verwaltung, sodass es hier Friedhöfe in kirchlicher Verwaltung mit Trauerhallen in kommunaler Verwaltung gibt. Hierzu gehören die kirchlichen Friedhöfe in den Ortsteilen Algenstedt, Berge, Breitenfeld, Hemstedt, Jeggau, Lindstedt, Lindstedterhorst, Lüffingen, Seethen, Wernitz, Wiepke und Wollenhagen. Diese Trauerhallen können Angehörige für die feierliche Verabschiedung eines Verstorbenen bei der Friedhofsverwaltung der Hansestadt Gardelegen anmieten.

Zu den 27 städtischen Friedhöfen die als öffentliche Einrichtung der Hansestadt Gardelegen verwaltet werden, gehören 4 Friedhöfe ohne Trauerhalle. Dies betrifft die Ortsteil Sachau (Kämeritz), Siems, Trüstedt und Ziepel. Kommunale Friedhöfe der Hansestadt Gardelegen mit Trauerhallen findet man auf den Ortsteilen Dannefeld, Estedt, Gardelegen, Hottendorf, Ipse, Jävenitz, Jerchel, Jeseritz, Kloster Neuendorf, Laatzke, Mieste, Miesterhorst, Peckfitz, Potzehne, Roxförde, Sachau, Sichau, Solpke, Solpke Süd, Tarnefitz, Wannefeld, Zichtau und Zienau.

Der mit Abstand größte Friedhof der Hansestadt Gardelegen befindet sich in der Kernstadt und ist der Stadtfriedhof der Hansestadt Gardelegen. Er besitzt eine Gesamtfläche von ca. 9 ha und ist als Gartenlandschaftsdenkmal besonders geschützt. Mit seinem parkähnlichen Charakter lädt er zum Spazieren gehen und Verweilen ein. Erst im Jahr 2020 wurde für den Stadtfriedhof ein Entwicklungskonzept erarbeitet. Dieses Konzept dient als Leitpfaden für die Gestaltung und die Umsetzung von gartendenkmalpflegerischen Maßnahmen sowie der Bewirtschaftung und Pflege des Friedhofes. Hierbei arbeitet die Hansestadt Gardelegen in enger Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz und einer Gartenlandschaftsarchitektin zusammen.


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