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Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner Sitzung am 26.01.2026 zur Bildung einer Schiedsstelle der Hansestadt Gardelegen Frau Sabine Schönian als ehrenamtliche Schiedsperson für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Die Bestätigung und Berufung erfolgte durch das Amtsgericht Gardelegen.

Das gemeindliche Schiedswesen dient der Beilegung weniger bedeutsamer strafrechtlicher und zivilrechtlicher Angelegenheiten. Die ehrenamtlich tätigen Schlichter werden als Schiedspersonen bezeichnet.

Die Schiedsstelle kann einberufen werden in Angelegenheiten, die im Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG) geregelt sind. Dazu zählen:

  • § 13 SchStG Freiwillige außergerichtliche Streitschlichtung
  • § 34 a Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung
  • § 35 Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen

Die Schiedsstelle wird bei Bedarf kontaktiert und einberufen.