Inhalt

Wissenswertes:

  • Mitglied einer Kinderfeuerwehr kann werden, wer das sechste Lebensjahr vollendet hat. Fünfjährige Kinder können aufgenommen werden, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand für die Belange der Feuerwehr haben (§ 9 Abs. 6 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt).
  • Als Mitglied der Feuerwehr sind die Angehörigen der Kinderfeuerwehr nach § 2 Abs.1 Nr. 12 Siebtes Buch der Sozialgesetzgebung (SGB VII) in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt ist das die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte.

Ziele und Aufgaben der Kinderfeuerwehr:

Die Kinder lernen in der Kinderfeuerwehr spielerisch den Umgang mit den Gefahren des Feuers und den richtigen Umgang mit Löschmitteln. Ebenso erlernen sie, wie man sich bei Gefahren, Feuer und in anderen Notsituationen richtig verhalten. Das Absetzen des Notrufes sowie die ersten Maßnahmen der Ersten-Hilfe werden in den Diensten thematisiert. Auch die Umwelterziehung spielt bei der Kinderfeuerwehr eine Rolle. Sport und Bewegung wird ebenso großgeschrieben. In Vorbereitung auf die Jugendfeuerwehr legen die Nachwuchsbrandschützer ein Grisu-Abzeichen ab.

Doch es geht in unseren Kinderfeuerwehren nicht nur um Feuerwehr, sondern wir versuchen auch das Miteinander zu fördern. Dazu gehören Teamwork, gegenseitige Rücksichtnahme, Vertrauen und ein starkes Selbstwertgefühl. Was natürlich auch nicht zu kurz kommen darf, ist der Spaß. Es wird auch mal gebastelt und gebacken, Geschichten erzählt, Ausflüge veranstaltet. Gemeinsam gehen die Kinderfeuerwehren  bei Orientierungsmärschen und Zeltlager an den Start.