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Hortkinder haben in Sachsen-Anhalt vom Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang einen Anspruch auf einen ganztägigen Platz von schultäglich mindestens 6 Stunden bis 17 Uhr, höchstens jedoch bis 18 Uhr je Schultag. In den Ferien besteht ein Betreuungsanspruch von mindestens 10 Stunden je Tag oder mindestens 50 Wochenstunden. Es liegt im Ermessen des Trägers, im Einvernehmen mit dem Kuratorium Ausnahmen von den Betreuungszeiten festzulegen.

Der Träger der Tageseinrichtung hat auf Wunsch der Eltern die Bereitstellung einer kindgerechten Mittagsmahlzeit zu sichern. Der Betreuungsschwerpunkt liegt in der Hausaufgabenbetreuung und der Freizeitgestaltung. Vielerorts gibt es zusätzlich besondere Hilfsangebote für lernschwache Kinder. An- und Abmeldung erfolgen in der Regel über die jeweilige Einrichtung. Auskünfte über die Höhe der Hortkosten erteilt Ihnen ebenfalls die betreffende Einrichtung vor Ort.