Bezeichnung:
Hundesteuer festsetzen
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren (Kosten)
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.