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Veröffentlichung des Entwurfs des Wärmeplans

Die Hansestadt Gardelegen erstellt als planungsverantwortliche Stelle einen kommunalen Wärmeplan für das Stadtgebiet. Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) beteiligt die Hansestadt Gardelegen in diesem Rahmen auch die Öffentlichkeit.

Gemäß § 13 WPG wird der Entwurf des Wärmeplans für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) im Internet veröffentlicht sowie zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die eigegangenen Stellungnahmen werden geprüft und in die Abwägung einbezogen.

Ihre Stellungnahme können Sie bis zum 10.02.2026 einreichen. Hierfür können Sie das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) oder die folgende E-Mail-Adresse nutzen: gardelegen@ar-climatepositive.de.

Ebenfalls ist es möglich, die veröffentlichten Unterlagen in der Zeit vom 10.01.2026 bis einschließlich 10.02.2026 in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Str. 3, Haus II, Stabsstelle Strategische Stadtentwicklung, Zimmer 211, 39638 Hansestadt Gardelegen einzusehen und Stellungnahmen persönlich abzugeben.


09.01.2026