Rundfunkbeitrag abmelden
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
-
Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Kosten
Abmeldung: gebührenfrei
Frist
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.