Amtliche Gebäudevermessung beantragen
Sie haben ein Gebäude neu gebaut oder in seinen Außenmaßen verändert? Dann müssen der Grundriss und die exakte Lage des Gebäudes vor Ort neu erfasst und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen werden.
Wurde ein Gebäude neu errichtet oder in seinen Außenmaßen verändert, müssen Sie die Veränderung im Liegenschaftskataster erfassen lassen. Der Grundriss und die exakte Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu können Sie eine amtliche Gebäudevermessung beantragen.
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei einer zuständigen Stelle
- Vorbereitung der örtlichen Vermessungsarbeiten
- örtliche Vermessung
- Auswertung und Übernahme in das Liegenschaftskataster
Voraussetzungen
- das Gebäude wurde neu gebaut oder
- das Gebäude wurde in der Größe durch Anbau oder Teilabriss verändert
- Ihnen gehört das Gebäude
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen notwendig.
Kosten
Die Gebühren sind abhängig von den Herstellungskosten des neu nachzuweisenden Gebäudes oder Gebäudeteils.
Für die amtliche Gebäudevermessung beträgt die Gebühr ungefähr zwischen 340,00 EUR und 860,00 EUR.
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
Frist
Stellen Sie innerhalb einer gesetzten Frist keinen Antrag, veranlasst das Landesamt für Vermessung und Geoinformationen eine amtliche Gebäudevermessung ohne Antrag. Durch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand erhöht sich die Gebühr um 15 Prozent.
Bearbeitungsdauer
Gesamter Verfahrensablauf etwa 4 Monate
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Sie können die amtliche Gebäudevermessung online beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.