Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie ggfs. die Vorlage weiterer, von der IHK bescheinigter Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprungsort einer Ware.
Als Exporteur können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, z.B. einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.
Anträge können Sie persönlich, per Post oder elektronisch beim Service-Center Ihrer IHK einreichen. Die Registrierung für das elektronische Verfahren bei der zuständigen IHK erfolgt durch Ihre E-Mailanfrage und Übermittlung eines Registrierungscodes.
Die IHK überprüft die Richtigkeit der Angaben und stellt das Dokument anschließend zeitnah aus. Für die Ausstellung bzw. die Bescheinigung fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gebührenkatalog der jeweiligen IHK.
Die Industrie- und Handelskammern stellen für die Exportwirtschaft Ursprungszeugnisse und andere Handelsbescheinigungen aus .
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Voraussetzungen
Sie können den Ursprung der Ware nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise über den Ursprung der Ware. Ursprungsnachweise können z.B. sein:
- Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
- Ursprungszeugnisse einer anderen IHK
- Ursprungszeugnisse Form A (aus Entwicklungsländern)
- Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR
- Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EUFreihandelsabkommen
- Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
Kosten
Gebühr: 5 - 25 EUR
Frist
- keine
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
- Formularsatz »Ursprungszeugnis - Antrag auf Ausstellung / Original / Durchschrift« oder OnlineFormular
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein