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Schulbezirkswechsel beantragen

Ihr Kind hat zur Erfüllung der Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf. Dies ist zu beantragen.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Wechsel des Schulbezirkes ist bei dem abgebenden Schulträger durch die Erziehungsberechtigten zu stellen.
  • Es muss ein wichtiger Grund für einen Schulbezirkswechsel vorliegen.
  • Bei der Entscheidung werden die persönlichen Gründe des Kindes und der Eltern sowie die vorliegende Ausnahmesituation betrachtet.
  • Die betroffenen Schulen werden durch den zuständigen Schulträger angehört.
  • Der abgebende Schulträger und der aufnehmende Schulträger müssen zustimmen.
  • Der abgebende Schulträger entscheidet über den Antrag und teilt seine Entscheidung mit.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt der Hansestadt Gardelegen, Fachbereich Kitas, Grundschulen und Jugendarbeit.

Voraussetzungen

Der Besuch der Schule im Schulbezirk stellt eine unzumutbare Härte dar.

Erforderliche Unterlagen

Ein formloser Antrag und Kopien von Dokumenten, die die besondere Härte untermauern.

Kosten

keine

Frist

Keine, Anträge auf Schulwechsel und Beschulung außerhalb des Schulbezirks sind jederzeit möglich.

Bearbeitungsdauer

Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Keine, es genügt ein formloser schriftlicher oder elektronisch signierter Antrag.

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte stellen sie ausführlich und nachvollziehbar dar, warum der Besuch der Schule in deren Schulbezirk Sie wohnen eine unzumutbare Härte darstellt und fügen Sie Dokumente (Kopie) bei, die dies belegen.