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Schulbesuch außerhalb des Einzugsgebiets beantragen

Normalerweise besucht Ihr Kind die Schule in dem Schuleinzugsbereich, in dem Sie wohnen. In Ausnahmefällen kann Ihr Kind auch eine andere Schule besuchen - dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Wechsel des Schulbezirkes ist bei dem abgebenden Schulträger durch die Erziehungsberechtigten zu stellen.
  • Es muss ein wichtiger Grund für einen Schulbezirkswechsel vorliegen.
  • Bei der Entscheidung werden die persönlichen Gründe des Kindes und der Eltern sowie die vorliegende Ausnahmesituation betrachtet.
  • Die betroffenen Schulen werden durch den zuständigen Schulträger angehört.
  • Der abgebende Schulträger und der aufnehmende Schulträger müssen zustimmen.
  • Der abgebende Schulträger entscheidet über den Antrag und teilt seine Entscheidung mit.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt der Hansestadt Gardelegen, Fachbereich Kitas, Grundschulen und Jugendarbeit.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen für einen Besuch einer Schule außerhalb des Schuleinzugsbereichs gelten, entscheidet der jeweilige Schulträger.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag der Erziehungsberechtigten an den bisherigen Schulträger

  • Erklärung, warum Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll

  • Kopien von Unterlagen, die den Grund für den beantragten Schuleinzugsbereichswechsel belegen

Kosten

Es fallen gegebenenfalls Gebühren für Sie an. Die Höhe der Gebühr legt der jeweilige Schulträger fest.

Frist

Mögliche Fristen für Anträge zur Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs legen die jeweiligen Schulträger fest.

Bearbeitungsdauer

Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den Schulträger Ihrer bisherigen Schule.

Verfahrensablauf

  • Damit Ihr Kind eine Schule außerhalb Ihres Schuleinzugsbereichs besuchen kann, geben Sie einen Antrag bei Ihrem bisherigen Schulträger ab.

  • Der bisherige und der für die gewünschte Schule zuständige Schulträger müssen zustimmen.

  • Die betroffenen Schulen werden durch die/den Schulträger angehört, bevor eine Entscheidung fällt.

Ob Sie den Antrag online stellen können, erfahren Sie bei Ihrem Schulträger.