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Nutzung des Wanderweges "Jägerstieg" für das Jahr 2025

Wache:  039088-90-3710                StOFw :  039088-90-3700


Das Begehen des „JÄGERSTIEG“ zu Fuß oder mit dem Rad, ist an unten aufgeführten Tagen, zu den jeweils angefügten Zeiten, gestattet: Durchgang nur an der Fußgängerschleuse.


Juli 2025
01. - 31.07. | jeweils 09:00 bis 17:00 Uhr
August 2025
22. - 24.08. | jeweils 09:00 bis 17:00 Uhr
September 2025
12. - 14.09. | 19. - 21.09. jeweils 09:00 bis 17:00 Uhr
Oktober 2025
03. - 05.10. | 17. - 19.10. jeweils 10:00 bis 16:00 uhr
November 2025
07. - 09.11. | 21. - 23.11.  jeweils 10:00 bis 16:00 Uhr
Dezember 2025
12. - 14.12. | 20. - 31.112. jeweils 10:00 bis 16:00 Uhr

Das Betreten des Truppenübungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und mit dem Verzicht auf jegliche Schadensansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.

Auf dem Truppenübungsplatz muss stets mit einer Gefahr durch nicht aufgefundene Blindgänger gerechnet werden. Der Wanderweg darf deshalb nicht verlassen und gefundene Gegenstände dürfen nicht berührt werden! Im Interesse der Nutzung des Wanderweges, wurden geringfügige Truppenbewegungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen für die Freigabe des "JÄGERSTIEG"  nicht berücksichtigt. Wanderweg nicht verlassen, es ist immer mit Militärverkehr zu rechnen!


Außerhalb der aufgeführten Zeiten ist, auf Grund des Übungsbetriebes, das Betreten des "Jägerstieg" / Übungsplatzes verboten. Unbefugtes Betreten wird strafrechtlich verfolgt. Es wird gebeten, Abfall nicht wegzuwerfen. Änderungen sind jederzeit möglich!