Nutzungshinweise zu Sags uns einfach
Nutzungs- und Zuständigkeitshinweise
Nutzen Sie dieses System niemals, um Notfälle zu melden! Verwenden Sie hierfür die Telefonnummern von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst!
1. Was können Sie mit „Sag’s uns einfach“ melden?
Mit unserem Bürgermeldeportal können Sie Auffälligkeiten im Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen melden, egal ob es sich um eine defekte Straßenbeleuchtung, ein fehlendes Verkehrszeichen oder ein Schlagloch handelt.
Wählen Sie die passende Rubrik und beschreiben Sie Sie Ihr Anliegen so präzise und konkret wie möglich. Bitte fügen Sie eine genaue Ortsbeschreibung und wenn möglich Fotos hinzu.
Achten Sie dabei auch auf die Netiquette (=Verhaltensregeln für eine respektvolle und angemessene Kommunikation im Internet) – siehe Punkt 5.
2. Wie funktioniert der Melder?
Sie müssen sich nicht registrieren, um einen Hinweis zu übermitteln. Bitte nennen Sie uns für Nachfragen Ihre Kontaktdaten, wobei Nachname und E-Mail-Adresse Pflichtangaben sind.
Ihre angegebenen persönlichen Daten sind nicht öffentlich sichtbar und werden nur für die Bearbeitung von uns gespeichert.
Ihre Beiträge werden von Montag bis Freitag während der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet.
Sofern Sie einen Beitrag/Meldung erstellt haben, erhalten Sie eine Bestätigung auf die hinterlegte Mailadresse.
Ihre Meldung wird vom Team „Sag´s uns einfach“ geprüft und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Dadurch ändert sich der Status Ihrer Meldung auf „in Bearbeitung“ und ist gelb unterlegt.
Dem Moderationsteam bleibt es vorbehalten, Meldungen zu kürzen, zu ändern oder bei Verstoß gegen die Regeln nicht zu veröffentlichen.
Nach einer gewissen Bearbeitungszeit, abhängig vom Umfang und Thema der Meldung, wird auf jeden Hinweis eine abschließende öffentlich sichtbare Antwort gegeben.
Die Meldung wird damit als „Abgeschlossen“ gekennzeichnet und erscheint grün. Die Meldung wird auch als „Abgeschlossen“ gekennzeichnet, wenn ein Mangel nicht behoben werden kann, wenn z. B. die Hansestadt Gardelegen nicht zuständig ist oder der kritisierte Sachverhalt aus verschiedenen Gründen zurzeit nicht behoben werden kann.
3. Zuständigkeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten alle Beiträge, die im Zuständigkeitsgebiet der Hansestadt Gardelegen liegen.
Für Zuständigkeiten, die dem Altmarkkreis Salzwedel oder anderen Behörden und Institutionen obliegen, werden Meldungen nur an diese weitergeleitet, aber nicht weiter überwacht.
Für Meldungen zur Reinigung, Grünpflege, zum Winterdienst oder Schäden an Straßen oder straßenbegleitenden Radwegen gibt es je nach Straßenart gesonderte Zuständigkeiten:
Bundesstraßen (B…):
Bund - Straßenmeisterei Gardelegen - An der breiten Gehre 15, 39638 Gardelegen – Tel.: 03907 80 71 0
Kreisstraßen (K…):
Altmarkkreis Salzwedel – Kreisstraßenmeisterei Salzwedel Stützpunkt Klötze – Poppauer Straße 39, 38486 Klötze – Tel.: 03909 26 55
Landesstraßen (L…):
Land Sachsen-Anhalt - Straßenmeisterei Gardelegen - An der breiten Gehre 15, 39638 Gardelegen – Tel.: 03907 80 71 0
Gemeindestraßen:
Hansestadt Gardelegen – Rudolf-Breitscheid-Straße 3, 39638 Gardelegen – Tel.: 03907 716 170
Müll/Abfallentsorgung:
Altmarkkreis Salzwedel – Kreisstraßenmeisterei Salzwedel Stützpunkt Klötze – Poppauer Straße 39, 38486 Klötze – Tel.: 03909 26 55
Die Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel verfügt über einen Müllmelder, den man über deren App unkompliziert benutzen kann: https://deponie-gmbh.de/app/
Tierwohl/Tierhaltung:
Veterinäramt - Altmarkkreis Salzwedel - Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel Tel.: 03901 840 416, E-Mail: vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de
Tiergehege am Wall:
Lebenshilfe Altmark West – An den Burgstücken 5, 39638 Gardelegen – Tel.: 03907 80 77 0
4. Nachbarschaftsstreitigkeiten
„Die Hecke wuchert über den Zaun; der Hahn kräht jeden Morgen; der Nachbar hat mich persönlich beleidigt.“
Für die Klärung von Sachverhalten, die das Privatrecht bzw. Zivilrecht berühren, ist die Hansestadt Gardelegen nicht zuständig.
In diesen Fällen müssen Sie nicht gleich zum Gericht laufen. Es gibt die Möglichkeit, die Schiedsstelle einzuschalten, um wieder für Frieden zu sorgen.
-> Schiedsstelle
5. Defekte Straßenbeleuchtungen
Wenn Sie eine defekte Straßenbeleuchtung melden, geben wir einen Reparaturauftrag an den zuständigen Elektrobetrieb heraus und schließen den Vorgang ab.
Die Instandsetzung erfolgt in der Regel zeitnah, wird aber von den Firmen selbständig eingetaktet.
6. Netiquette
Damit der Dialog fruchtbar ist und niemanden frustriert, halten wir uns an gewisse Regeln. Wir bitten Sie, sich beim Verfassen von Beiträgen an ein paar einfache Leitlinien zu halten:
- Bitte achten Sie auf faire Umgangsformen. Verzichten Sie auf verbale, persönliche Angriffe, sei es inhaltlich, oder durch die verwendete Wortwahl. Selbstverständlich sind rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder beleidigende Inhalte sowie Aufrufe zu Straftaten inakzeptabel und werden von uns nicht bearbeitet.
- Gleiches gilt für Verleumdungen, geschäfts- oder rufschädigende Äußerungen und nicht prüfbare Unterstellungen und Verdächtigungen, die durch keine glaubwürdigen Argumente oder Quellen gestützt werden. Beachten Sie in Ihren Beiträgen die geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte. Angaben wie Klarnamen, Privatadressen, Handynummern oder ähnliche Details die einen Rückschluss auf eine bestimmte Person zulassen, werden nicht veröffentlicht.
- Nennen Sie Ihr Anliegen so klar und präzise wie möglich und versuchen Sie sich pro Meldung auf ein Thema zu beschränken.
- Verzichten Sie auf kommerzielle Inhalte.
- Beachten Sie in Ihren Beiträgen das Urheberrecht, beispielsweise wenn Sie Fotos einstellen. Bei fremden Inhalten müssen die Rechte für diese freigegeben sein. Hinweise oder Fotos, die personenbezogene Daten (Namensnennung realer fremder Personen, portraithafte Fotos von Personen, lesbare Nummernschilder, Fotos von privaten Grundstücken oder in Innenräume) enthalten, werden nicht freigegeben und gelöscht. Sie bestätigen bei Nutzung des Gardelegen-Melders, dass sie die erforderlichen Rechte an den hochgeladenen Bildern besitzen.
- Kennzeichnen Sie auch Zitate als solche und geben Sie die Quelle an. Wenn Sie auf weiterführende Informationen zu einem Thema verlinken, ist die Hansestadt Gardelegen nicht für deren Inhalte verantwortlich und prüft diese nicht systematisch.
- Nutzerinnen und Nutzer, welche nachweislich gegen die hier aufgeführten Regeln verstoßen, werden von der Nutzung des Portals ausgeschlossen. Bei Nichtbeachtung eines ausgesprochenen Ausschlusses oder bei Verdacht auf Vorliegen eines Straftatbestandes behält sich die Hansestadt Gardelegen vor, weitere Schritte einzuleiten.
Ihr Team „Sag’s uns einfach“