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Wahlen

Bürgerentscheid am 28.09.2025

Anders als bei Personenwahlen handelt es sich bei einem Bürgerentscheid um eine Sachabstimmung. Daher weichen einzelne Begriffe und Abläufe leicht von allgemeinen Wahlen ab: So spricht man nicht von Wahllokalen und Wahlvorständen, sondern von Abstimmungslokalen und Abstimmungsvorständen.

Den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern wird rechtzeitig vor dem Bürgerentscheid eine Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt, die den Standpunkten beider Seiten (Stadtrat und Bürgerinitiative) darlegt. Dies wird voraussichtlich Ende August erfolgen.

Zur Entscheidung steht die Frage:

„Sind Sie dafür, dass die Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen keine Sondergebiete für Windkraftanlagen in Waldgebieten ausweist – auch nicht für verfahrenskombinierte Anlagen, etwa zur Wasserstoffproduktion?“

Diese Frage ist mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten.

Für einen Bürgerentscheid gilt:

Die Mehrheit der Abstimmenden muss der gestellten Frage zustimmen – zugleich muss diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten im Abstimmungsgebiet umfassen.

Die exakte Zahl der Stimmberechtigten steht erst mit dem Abschluss des Abstimmungsverzeichnisses (17.08.2025) fest. Als Orientierung kann jedoch der Stand zum Zeitpunkt der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens herangezogen werden. Zum Stichtag 26.05.2025 waren 18.442 Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt. Das bedeutet: Damit der Bürgerentscheid bindend ist, müssten mindestens 3.689 Personen mit „Ja“ stimmen – und zugleich müsste die Zahl der Nein-Stimmen darunterliegen.

Die Auszählung erfolgt wie bei allgemeinen Wahlen unmittelbar nach Schließung der Abstimmungslokale. Sie ist öffentlich, wird durch die Abstimmungsvorstände vorgenommen und unterliegt den bekannten Auszählungsregeln.

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