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Datum: 01.01.2022

Mehr Schutz für Flora und Fauna der Kellerberge

Das Natura-2000-Gebiet Kellerberge ist ein beliebtes Ausflugsziel für Wanderer und Radfahrer – und wird dennoch ständig von Pkw und anderen Fahrzeugen befahren. Dabei ist das gemäß Landeswaldgesetz nicht gestattet, ganz gleich ob die Zufahrt von Kloster Neuendorf, von Hemstedt oder von der Gedenkstätte aus erfolgt. Das ist ab sofort klar ersichtlich, denn rund um das 116 Hektar große Gebiet hat die Hansestadt Gardelegen zehn Schilder aufgestellt, die auf das Verbot des Befahrens mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art hinweisen.

„Bei dem Befahren der Wege handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, bei denen wir bisher das Problem hatten, dass unsere Kontrolleure auf wenig einsichtige Fahrer trafen. Außerdem wurde ein Gerichtsverfahren dazu eingestellt, weil das Fahrverbot nicht ersichtlich sei“, so Ordnungsamtsleiter Florian Kauer. Dieser Umstand wurde nun beseitigt. Es wird sporadische Kontrollen im Bereich der Kellerberge geben.

Mit der Aufstellung der Schilder sollen die Nutzer der Wege sensibilisiert werden, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Die Kellerberge stellen eine saalekaltzeitige Endmoräne in den „Altmarkheiden“ dar. Das FFH-Gebiet liegt nordöstlich von Gardelegen und nördlich von Kloster Neuendorf. Es umfasst die Offenflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Gardelegen. Die das Gebiet prägenden Heideflächen setzen sich auch außerhalb der FFH-Bereiche fort.

Das Vegetationsmosaik besteht aus Zwergstrauchheiden, Sandmagerrasen, Landreitgras-Fluren, Baumgruppen und Gehölzen sowie kleinflächigem Wald. Die charakteristische Vegetation setzt sich aus Besenheide, Rot-Straußgras, Pillen-Segge, Dreizahn, Schlängel-Schmiele, Zypressen-Wolfsmilch, Schaf-Schwingel, Kleinem Habichtskraut, Gemeinem Ferkelkraut und Gemeiner Hainsimse zusammen. Zu den Baumbeständen zählen Traubeneichen und Hängebirken.

In dem Gebiet fühlen sich seltene Arten wie die Zauneidechse, Kreuzkröte, Steinschmätzer, Heidekraut-Sandbiene, Heidelerche, Ziegenmelker, mehrere Fledermausarten und auch der Wiedehopf wohl.

Wer Hinweise zu Verstößen gegen das Fahrverbot geben kann, wird gebeten, sich unter ordnungsamt@gardelegen.de oder telefonisch unter 03907 716-140 im Ordnungsamt zu melden.