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Datum: 30.01.2023

Gebäude und Grundstück sollen verkauft werden

Die Hansestadt Gardelegen beabsichtigt die Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Gardelegen Flur 6, Flurstück 97 – Friedhof Gardelegen

Innerhalb des Gartendenkmales „Friedhof Gardelegen“ befindet sich ein sanierungsbedürftiger Blumenladen aus DDR-Zeiten.
Dieses Objekt mit einer Grundstücksteilfläche von ca. 2200 m²  sowie einer Nutzungsfläche von 295 m² in den Gebäuden soll veräußert und durch ein vorzulegendes Konzept zu einem „Raum der Stille/Trauercafé“ umgestaltet werden. Der Blumenladen ist auf der Grundlage des bestehenden Pachtvertrages zu übernehmen.

Interessenten werden verpflichtet, das Objekt entsprechend den Vorgaben der Hansestadt Gardelegen innerhalb einer Frist von 3 Jahren ab Besitzübergang auf der Grundlage des bestätigten Konzeptes zu sanieren.

Die Sanierungs- und Gestaltungsbedingungen stehen als Download bereit oder sind bei der Hansestadt Gardelegen in 39638 Gardelegen, Letzlinger Landstraße 6, Haus III - Amt für Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung, Erdgeschoss links, einzusehen.

Kommt der künftige Eigentümer seinen Verpflichtungen zur Verwendung des Kaufgegenstandes nicht nach oder verwendet ihn nicht zweckentsprechend, hat die Hansestadt ein Rückkaufrecht. Der Rückkaufpreis ist der Verkaufspreis im geschlossenen Kaufvertrag. Investive oder sonstige Aufwendungen werden nicht rückerstattet.

Die Rückkaufmöglichkeit aus dieser Verpflichtung wird zu Gunsten der Hansestadt im Grundbuch des Erwerbers gesichert.

Der Kaufpreis der Immobilie (Grund und Boden und Gebäude) regelt sich nach Angebotsabgabe, zzgl. der anfallenden Vermessungs- sowie aller Nebenkosten, die mit der Abwicklung des Kaufvertrages verbunden sind.

Bei der konzeptionellen Umsetzung hat sich der künftige Eigentümer an die garten-denkmalspflegerische Rahmenkonzeption zu halten und die denkmalsrechtlichen Genehmigungspflichten zu beachten.

Der Zuschlagsberechtigte aus der Ausschreibung hat keinen rechtlichen Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.
Hierbei sind durch die Hansestadt Gardelegen die kommunalrechtlichen Vorgaben und Gesetzmäßigkeiten zu beachten.
Angebote sind bis zum 30.01.2023 per Mail an finanzen@gardelegen.de oder schriftlich möglich an
Hansestadt Gardelegen
Dezernat II
Bauen und Finanzen
Rudolf-Breitscheid-Str. 3
39638 Gardelegen