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Datum: 02.01.2025

Verzögerung bei den Grundsteuerbescheiden

Aufgrund der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu festgesetzt.

Als Steuerpflichtiger erhalten Bürgerinnen und Bürger von der Hansestadt Gardelegen den entsprechenden Grundsteuerbescheid, dessen Besteuerungsgrundlagen auf dem Grundsteuermessbescheid vom zuständigen Finanzamt beruht.

Aufgrund der Vielzahl von zu erfassenden Daten, fehlerhaften Meldungen vom Finanzamt aufgrund technischer Probleme sowie nicht korrekten Angaben bei den von den Grundstückseigentümern gemeldeten Daten wird es voraussichtlich im Jahr 2025 zu Verzögerungen bei der Erstellung der neuen Grundsteuerbescheide kommen.

Eine große Menge der einzelnen Daten muss noch einmal geprüft und per Hand überarbeitet werden. Die mühsame Aufarbeitung der über 20.000 Vorgänge besitzt Priorität und wird schnellstmöglich erledigt.

Es wird darum gebeten, dass sich die Grundsteuerpflichtigen 2025 gedulden, bis sie einen neuen Bescheid erhalten. Zahlungen, die bis dahin geleistet wurden, werden selbstverständlich berücksichtigt und verrechnet. Entstehende Guthaben werden erstattet. Der Einzug von Lastschriften wird erst nach Versendung der neuen Grundsteuerbescheide erfolgen, in denen die Höhe des Lastschrifteinzugs vorab angekündigt wird.

Sollten Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus Fragen haben, können sie sich gerne an den Bereich Steuern unter Telefon 03907 716-160 oder -112 oder per Mail an silke.fischer@gardelegen.de wenden.