Registrierung von Brütereien beantragen
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Voraussetzungen
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
Die zuständige Stelle fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.
Gebühren (Kosten)
Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig) gemäß Gebührenordnung
Fristen
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
elektronischer Vordruck
Weitere Informationen
Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.