Inhalt

Anzeige eines Feuers (deren Menge an Brenngut 1 m3 übersteigt)

1. Angaben zum Verantwortlichen



 

2. Angaben zum Feuer

Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Abbrennen des Feuers vorliegen.


Erklärungen

 

 

Hinweis: Grundsätzlich dürfen die Feuer nicht der Abfallentsorgung dienen. Abfälle in diesem Sinne sind z.B. lackierte Hölzer, Fensterrahmen, Wiesen-, Garten- und Stallgut (Laub, nasses Reisig, Holzverschnitt).

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.