Aktuelle Meldungen
24.08.2022 | Bundeskabinett beschließt neues Infektionsschutzgesetz
Das Bundeskabinett hat die Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit einem Stufenmodell für Schutzmaßnahmen beschlossen. Die bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen sollen dann vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 greifen.
>> Informationen zum Herbst-/ Winterplan Corona der Bundesregierung
20.08.2022 | Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 17. September 2022.
Die Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleiben bestehen. Im ÖPNV gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
>> Fünfte Verordnung zur Änderung der Siebzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
>> Rechtsverordnungen des Landes und des Bundes
Meldung positiver Selbst- oder Schnelltests
Ein positives Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests ist umgehend dem Gesundheitsamt unter der Telefonnummer +49 3901 840 797 umgehend mitzuteilen. Ein positiver Schnell- oder Selbsttest erfordert eine sofortige Quarantäne und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR-Test. Die Quarantäne ist solange einzuhalten, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt. Außerhalb der Sprechzeiten des Gesundheitsamtes und des Bürgertelefons können Bürgerinnen und Bürger positive Schnelltests per Mail melden an: Gesundheitsamt@Altmarkkreis-Salzwedel.de
Meldung als enge Kontaktperson mit Symptomen
Bitte informieren Sie umgehend das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer +49 3901 840 797. Müssen die Symptome behandelt werden, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt.
Quelle: Altmarkkreis Salzwedel, 29.08.2022