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Nutzung des Wanderweges "Jägerstieg" für das Jahr 2024

Wache:  039088-90-3710                StOFw :  039088-90-3700


Das Begehen des „JÄGERSTIEG“ ist an unten aufgeführten Tagen von 10:00 Uhr bis 16:00Uhr gestattet: Einlass durch Fußgängerschleuse.


Januar 2024:
01. - 07.01. | 19. - 21.01.
Februar 2024:
02. - 04.02. | 16. - 18.02.
März 2024:
01. - 03.03. | 15. - 17.03. | 29. - 31.03.
April 2024:
01.04. | 13. - 14.04. | 26. - 28.04.
Mai 2024:
09. - 12.05. | 18. - 20.05.
Juni 2024:
01. - 02.06. | 14. - 16.06. | 28. - 30.06.

Das Betreten des Truppenübungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und mit dem Verzicht auf jegliche Schadensansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.

Auf dem Truppenübungsplatz muss stets mit einer Gefahr durch nicht aufgefundene Blindgänger gerechnet werden. Der Wanderweg darf deshalb nicht verlassen und gefundene Gegenstände dürfen nicht berührt werden! Im Interesse der Nutzung des Wanderweges, wurden geringfügige Truppenbewegungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen für die Freigabe des "JÄGERSTIEG"  nicht berücksichtigt. Verlassen Sie nicht den Wanderweg, da immer mit Militärverkehr zu rechnen ist!


Außerhalb der aufgeführten Zeiten ist, auf Grund des Übungsbetriebes, das Betreten des "Jägerstieg" / Übungsplatzes verboten. Unbefugtes Betreten wird strafrechtlich verfolgt. Es wird gebeten, Abfall nicht wegzuwerfen. Änderungen sind jederzeit möglich!


  • Datum: 11.12.2023

    Bekanntmachung über die Nutzung des Jägerstieges - Wanderweges

  • Datum: 11.12.2023

    Schieß- Übungswarnung für den Truppenübungsplatz Altmark in der Colbitz Letzlinger Heide