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Bestattungsarten & Ruhefristen

Für die Beisetzung von Personen stehen den Angehörigen verschiedene Beisetzungsarten auf den Friedhöfen der Hansestadt Gardelegen zur Verfügung, wobei nicht alle Beisetzungsarten für jeden der 27 Friedhöfe vorgehalten werden. Der Stadtfriedhof im Ortsteil Gardelegen ist der einzige Friedhof, auf dem alle möglichen Beisetzungsarten durchgeführt werden können.

Zu den Beisetzungsarten gehört die Bestattung von Särgen als Erdbestattung und die Bestattung von Urnen als Aschebestattungen. Diese Beisetzungen können in Form von Wahlgräbern, an denen man ein Nutzungsrecht erwirbt, Reihengräber mit einem einmaligen Erwerb oder in Gemeinschaftsanlagen erfolgen.

Zu den besonderen Grabstätten auf den Friedhöfen der Hansestadt Gardelegen zählen die Ehrengräber (Ehrengrabstätten) sowie Kriegsgräberanlagen.

Sargbestattungen

  • Erdreihengrabstätte
  • Erdwahlgrabstätte
  • Kindergrabstätte
  • Erdgemeinschaftsanlage (anonym)
  • Rasenerdgrabstätte (mit Namensplatte im Rasen)

Aschebestattungen

  • Urnenwahlgrabstätte
  • Urnengemeinschaftsanlage (anonym)
  • Urnengemeinschaftsanlage (teilanonym mit Schriftplatte an einer Stele)
  • Rasenurnengrabstätte (mit Namensplatte im Rasen)
  • Baumbestattung (nur auf dem Friedhof im Ortsteil Gardelegen)

Ruhefristen

Für die Ruhefristen von Erd- und Aschebestattungen auf den 27 Friedhöfen der Hansestadt Gardelegen gelten gemäß  Friedhofssatzung der Hansestadt Gardelegen folgende Ruhezeiten:

Erdbestattungen (Särge): 25 Jahre
Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr: 10 Jahre
Aschebestattungen (Urnen): 15 Jahre

Wir helfen Ihnen bei Ihren Anliegen

Zu folgenden genehmigungs- oder zustimmungspflichtigen Anliegen und Themen hilft Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne weiter.

  • Terminabstimmung und Beratungsgespräche zu Beisetzungen
  • Erwerbung einer Grabstätte auf einem Friedhof in den Ortsteilen der Hansestadt Gardelegen
  • Nachkaufmöglichkeit einer Wahlgrabstätte
  • Verlängerung oder Rückgabe einer Wahlgrabstätte oder Reihengrabstätte (nicht verlängerbar)
  • Errichtung und Veränderung einer Grabanlage (Grabstein/ Kissen/ Platte, Einfassung, Voll- oder Teilabdeckung, Steinkante) und anderen Gestaltungsvorhaben, bedürfen der Erlaubnis der Friedhofsverwaltung der Hansestadt Gardelegen und vorherigen Antragstellung.
  • Rückfrage zur jährlichen Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen und Grabanlagen
  • Fragen zu Gebührenbescheiden
  • Einhaltung und Durchsetzung der Friedhofsordnung
  • Pflege der Grabstätten von Krieg und Gewaltherrschaft, der Gedenkstätte „Isenschnibbe“ und anderen gemeinschaftlichen Grabanlagen
  • Fragen zu Verträgen bei Ruhegemeinschaftsanlagen
  • Informationen zu Maßnahmen bezüglich des Entwicklungskonzeptes für den Friedhof im Ortsteil Gardelegen