Informationen zum Winterdienst
Mit Blick auf die aktuellen winterlichen Wetterbedingungen teilt die Hansestadt Gardelegen zum Winterdienst mit: Die Räumpflicht leitet sich aus der Verkehrssicherungspflicht ab, das führt aber nicht dazu, dass jede Straße geräumt werden muss. Es sind lediglich verkehrsbedeutende Straßen und z.B. auch besonders gefährliche Kurvenbereiche zu räumen. Zu beachten ist, dass sich auch jeder Nutzer der Straße witterungsbedingt in seinem Nutzungsverhalten anpassen muss. Es besteht – entgegen der allgemeinen Meinung - keine allgemeine Räumpflicht für Straßen.
Die Kriterien, welche kommunalen Straßen durch die Hansestadt Gardelegen geräumt werden, wurden im Rahmen der Organisationsverpflichtung für den Winterdienst festgelegt. Im regulären Winterdienst werden lediglich Straßen berücksichtigt, die wenigstens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
1. Straßen, die mit dem öffentlichen Personennahverkehr befahren werden, insbesondere Schülertransport
2. Straßen zu Kitas und Schulen
3. Straßen zur Feuerwehr
4. Straßen zum Bahnhof
5. Straßen zu weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
6. verkehrswichtige Zufahrten zu Gerichten, Krankenhäusern, Banken, Poststellen und anderen sozialen Einrichtungen, wie z.B. Alten- und Behindertenhilfe
Sollte eine Straße, die die Kriterien erfüllt, durch die beauftragten Dienstleister nicht geräumt sein, werden die Bürger gebeten, dies über das Portal »Sag's uns einfach« zu melden.