Waldbrandgefahrenstufe 4: Absage der Osterfeuer
Im Altmarkkreis Salzwedel gilt bis auf Widerruf die Waldbrandgefahrenstufe 4. Daher sind nach aktuellem Stand ALLE öffentlichen und privat angemeldeten Osterfeuer in der gesamten Einheitsgemeinde untersagt, teilt das Ordnungsamt der Hansestadt Gardelegen mit.
Ausschließlich Feuer in einer Feuerschale sowie Kleinstfeuer mit Brenngut von maximal 1 Kubikmeter sind unter größtmöglicher Vorsicht gestattet. Sollte in den kommenden Tagen noch Niederschlag fallen und die Gefahrenstufe reduziert werden können, ist das Abrennen der traditionellen Osterfeuer kurzfristig möglich.
Welche Waldbrandgefahrenstufe gilt, entscheidet grundsätzlich das Landeszentrum Wald.