Verzögerungen bei Führungszeugnissen
Das Bundesamt für Justiz informiert, dass sich aktuell die Nachfragen zu beantragten Führungszeugnissen häufen.
Im Bundesamt für Justiz werden an jedem Arbeitstag rund 19.500 Führungszeugnisse erteilt. Aktuell kommt es bei der Ausstellung zu einer längeren Bearbeitungszeit als gewohnt.
Grundsätzlich können Bürgerinnen und Bürger das Führungszeugnis mithilfe des Onlien-Portals unmittelbar beim Bundesamt für Justiz beantragen:
Hier finden Sie einen Informationsflyer zur Online-Beantragung als PDF.
Aufgrund notwendiger struktureller Umstellungen im Meldewesen im Bundesamt für Justiz hat sich das Volumen der zu verarbeitenden Mitteilungen der Meldebehörden an das Bundeszentralregister kurzfristig sehr starkt erhöht. Dies führt zu einer zeitlich begrenzten Mitteilungwelle durch die Meldebehören.
Ein aktuell erhöhtes Fallaufkommen seit 2023 führt gemeinsam mit der Mitteilungswelle zu einer verlängerten Übertragungsdauer. Es wird damit gerechnet, dass der Verarbeitungsstau nach dem Ende der Mitteilungswelle bis zum Herbst 2023 abgebaut sein wird.
Zu der verlängerten Übertragungsdauer und dem erhöhten Antragsaufkommen können weitere, nicht dem Einflussbereich des Bundesamts für Justiz unterliegende Faktoren wie beispielsweise Postlaufzeiten zu einem verzögerten Erhalt führen.
Sofern ein Frühungszeugnis zur Verwendung im Ausland beantrag wird, ist häufig ein Echtheitsnachweis in Form einer Apostille oder Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Anlegenheiten erforderlich. Auf die dortige Bearbeitungsdauer hat das Bundesamt für Justiz keinen Einfluss.
Um die Auswirkungen der beschriebenen Ursachen für Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten, können antragstellende Personen über ein Kontaktformular auf der Website mit dem Bundesamt für Justiz in direkten Kontakt treten und darauf hinweisen, wenn im Einzelfall Nachteile durch ein fehlendes Führungszeugnis drohen.