Anmeldungen für das Schuljahr 2027/2028
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2027/28 schulpflichtig und sind anzumelden. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2027 bis 30. Juni 2028 das sechste Lebensjahr vollenden, können zur Schule angemeldet werden.
Die Anmeldung erfolgt für die Grundschulen der Hansestadt Gardelegen entsprechend den aufgeführten Einzugsbereichen.
Die Kinder sind durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in den jeweiligen Schulen – unter Vorlage der Geburtsurkunde oder des Familienstammbuches – anzumelden.
Alternativ ist eine Online-Schulanmeldung über das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt möglich.
Dazu ist folgender Link zu nutzen: Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt
Unter dem folgenden Link erhalten Sie eine Anleitung für das Portal
- (PDF-Datei: 1.8 MB)
J. W. von Goethe-Grundschule, Sandstraße 47a
- am 16.02.2026 von 12:30 Uhr bis 15:15 Uhr
- am 18.02.2026 von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Die Kinder sind persönlich vorzustellen.
Die Personensorgeberechtigten werden gebeten, vorab telefonisch mit der Schule einen individuellen Anmeldetermin zu vereinbaren (Tel. 03907-2167, 7:00 Uhr bis 12:30 Uhr).
Ackendorfer Landstraße, Am Burgwall, Am St. Georg, Am Wall, An der Koppel, An der Nachtweide, Aschberg, Baderstraße, Burgstraße, Dr.-Albert-Schweitzer-Straße, Dr.-Robert-Koch-Straße, E.-Thälmann-Straße, E.-von-Bergmann-Straße, Goethestraße, Goldener Ring, Heldenstraße, Holzmarkt, Im Eichengrund, Isenschnibbe, Isenschnibber Straße, Klammstieg, Klingberg, Marienbreiterweg, Marienkirchplatz, Marktstraße, Matthias-Claudius-Straße, Neuer Steinweg, Nikolaistraße, Oelstraße, Philipp-Müller-Straße, Poststraße, Priesterstraße, R.-Breitscheid-Straße, Rathausplatz, Rendelbahn, Salzwedeler Torstraße, Sandstraße, Vor dem Salzwedeler Tor, Wächterstraße, Weteritz, Weteritzer Landstraße, Ziepler Weg, Zur Walzenmühle, Ziepel
K. F. W. Wander-Grundschule, Straße der Republik 19
- am 17.02.2026 von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- am 18.02.2026 von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Die Kinder sind nicht persönlich vorzustellen.
Die Personensorgeberechtigten werden gebeten, vorab telefonisch mit der Schule einen individuellen Anmeldetermin zu verereinbaren (Tel. 03907-778462, 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr).
Am Bürgerbusch, Am Gericht, Am Nesenitzbach, Am Windmühlenberg, Bäckergang, Bahnhofstraße, Bornemannstraße, Buschhorstweg, Feldstraße, Freiligrathstraße, Gartenstraße, Hopfenstraße, Im Rosenwinkel, Im Schlüsselkorb, Ipse, Ipser Weg, Jägerstieg, Kuhtriftweg, Kurze Straße, Langförder Weg, Letzlinger Landstraße, Letzlinger Straße, Lindenthal, Magdeburger Landstraße, Mühlenstraße, Otto-Nuschke-Straße, Otto-Reutter-Platz, Pagenweg, Rienbeckweg, Rosenweg, Schillerstraße, Stendaler Straße, Straße der Befreiung, Straße der Freundschaft, Straße der Republik, Tiedgestraße, Vogelsangweg, Waldschnibbe, Zienau
Otto-Reutter-Grundschule, Nikolaistraße 12
- am 17.02.2026 von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- am 18.02.2026 von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- am 19.02.2026 von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Kinder sind persönlich vorzustellen.
Die Personensorgeberechtigten werden gebeten, vorab telefonisch mit der Schule einen individuellen Anmeldetermin zu vereinbaren (Tel. 03907-711752, 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr).
A.-Bebel-Straße, Ackendorf, Ahornweg, Akazienweg, Am Kämmereiforst, Am Kuhschlagweg, Am Lindenberg, An den Burgstücken, An der Breiten Gehre, An der Feuerwehr, An der Remonte, An der Streuobstwiese, Arnold-Bierstedt-Straße, August-Frenzel-Ring, B.-Brecht-Straße, Berge, Bismarker Straße, David-Bauke-Straße, E.-Weinert-Straße, Erlenweg, Estedt, Fichtenweg, Fr.-Engels-Straße, Friedensweg, Gifhorner Straße, Hemstedt, Holzweg, Im Winkel, Immanuel-Kant-Straße, In den Gärten, Isenschnibber Chaussee, K.-Liebknecht-Straße, K.-Marx-Straße, Kastanienweg, Kiefernweg, Laatzke, Lindenweg, Lüffingen, Markgrafenstraße, Mozartstraße, Pappelweg, Platanenweg, Platz der Freiheit, R.-Luxemburg-Straße, Rostophweg, Schenkenhorst, Stendaler Chaussee, Straße der O.d.F., Tannenweg, Ulmenweg, Von-Alvensleben-Ring, W.-Rathenau-Straße, Waltroper Straße, Wiepke, Wiesenweg, Wildrosenweg, Zichtau, Zur Schmalen Gehre
Grundschule Jävenitz, Schulstraße 4a
- am 10.02.2026
- am 11.02.2026
- am 12.02.2026
Die Personensorgeberechtigten werden gebeten, vorab telefonisch mit der Schule einen individuellen Anmeldetermin zu vereinbaren (Tel. 039086-91250, 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr).
Algenstedt, An den Kellerbergen, Hottendorf, Jäskau, Jävenitz, Kassieck, Kloster Neuendorf, Lindstedt, Lindstedterhorst, Lotsche, Luthäne, Seethen, Trüstedt, Wollenhagen
Grundschule Letzlingen, Magdeburger Straße 29
- am 18.02.2026
Die Kinder sind persönlich vorzustellen.
Die Eltern werden durch die Grundschule schriftlich über den jeweiligen Termin über die Kindertageseinrichtungen informiert.
Finkenbucht, Jeseritz, Kenzendorf, Letzlingen, Parleib, Polvitz, Potzehne, Roxförde, Theerhütte, Wannefeld
Grundschule Mieste, Elsholzweg 11
- am 23.02.2026 von 15:00 – 16:30 Uhr
- am 24.02.2026 von 15:00 – 16:30 Uhr
Die Kinder sind persönlich vorzustellen.
Die Eltern werden durch die Grundschule schriftlich über den jeweiligen Termin informiert.
Breitenfeld, Dannefeld, Eigenthum, Jeggau, Jerchel, Kahnstieg, Kolonie: Lenz, Krügerhorst, Breiteiche, Hopfenhorst, Himmelreich, Köckte, Mieste, Miesterhorst, Peckfitz, Sachau, Sichau, Siems, Solpke, Sylpke, Tarnefitz, Taterberg, Wernitz
Sollte ab dem Schuljahr 2027_2028 eine Hortbetreuung benötigt werden, ist die Anmeldung ebenfalls zur Schulanmeldung vorzunehmen. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen www.gardelegen.de bereitgestellt bzw. in der jeweiligen Grundschule bei der Schulanmeldung erhältlich.
Unter folgendem Link erhalten Sie einen Download mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Schulanmeldung:
- (PDF-Datei: 31 kB)
- Wird unser/mein Kind mit Beginn des Schuljahres 2027/28 schulpflichtig?
Wenn Ihr Kind bis zum 30.06.2027 das sechste Lebensjahr vollendet hat, wird es mit Beginn des Schuljahres 2027/28 schulpflichtig und nimmt nach der Einschulung seinen Schulbesuch wahr.
Vorzeitig angemeldete Kinder werden mit der Aufnahme in die Grundschule schulpflichtig und sind nach der Einschulung zum Schulbesuch verpflichtet (siehe Frage 5). - Wo erfolgt die Anmeldung des schulpflichtig werdenden Kindes?
Die Eltern/Personensorgeberechtigten melden nach Aufforderung durch den Schulträger bzw. die Schule Ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der Ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule bei einer bestehenden Schulbezirksregelung an. Besteht für Ihren Wohnort keine Schulbezirksregelung melden Sie Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten öffentlichen Grundschule im Gebiet Ihres Schulträgers an. Die Anmeldung ist durch die Eltern/Personensorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen - Welche Unterlagen müssen wir/muss ich zur Anmeldung mitbringen?
Folgende Unterlagen bzw. Informationen sollten bei der Anmeldung verfügbar sein:
• zur Bestätigung der Personalien zum Kind, die Geburtsurkunde zum Kind oder das Familienstammbuch,
• Nachweise zur Sorgeberechtigung und
• Name, Anschrift und Telefonnummer der Einrichtung der besuchten Kindertageseinrichtung (wenn zutreffend). - Muss unser/mein Kind an der schulärztlichen Untersuchung teilnehmen?
Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen. Alle Schulanfänger erhalten nach der Anmeldung in der Schule eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. - Kann unser/mein Kind vorzeitig eingeschult werden?
Kinder, die bis zum 30.06.2027 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Der Antrag auf vorzeitige Einschulung wird in der Schule innerhalb des Anmeldeverfahrens (siehe Frage 2) gestellt. - Kann die Einschulung unseres/meines Kindes verschoben werden?
In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden. Den Antrag auf Verschiebung der Schulpflicht können Sie über die Grundschule beim Landesschulamt bis zum 15.04.2027 stellen. Der Antrag ist zu begründen und zu belegen. Das Landesschulamt teilt Ihnen bis zum 31.05.2027 die Entscheidung zum Antrag mit. - Was ist zu tun, wenn unser/mein Kind in einer Grundschule in freier Trägerschaft aufgenommen werden soll?
Beabsichtigen Sie, Ihr Kind in eine Grundschule in freier Trägerschaft einzuschulen, teilen Sie dies der für Sie zuständigen öffentlichen Grundschule am Hauptwohnsitz mit Namen und Anschrift der Grundschule in freier Trägerschaft, in die das Kind eingeschult werden soll, bis zum 01.03.2026 mit. Die Schule in freier Trägerschaft informiert Sie und die zuständige öffentliche Grundschule schriftlich über die Aufnahme des Kindes. - Was ist zu tun, wenn unser/mein Kind in einer Grundschule außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches aufgenommen werden soll?
Soll Ihr Kind eine Grundschule besuchen, die sich außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches der nach dem Hauptwohnsitz zuständigen öffentlichen Grundschule befindet, müssen Sie einen Antrag auf Ausnahme stellen. Für die Antragsstellung müssen zwingende Gründe dargelegt werden. Den Antrag auf Beschulung außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches reichen Sie bei dem für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Schulträger ein.