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Datum: 10.05.2023

Lärmkartierung öffentlich einsehbar

Bekanntmachung der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Hansestadt Gardelegen

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.

Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen
Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Hansestadt Gardelegen befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt. Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Hansestadt Gardelegen wird vom 01.06.2023 bis einschließlich 10.07.2023 öffentlich ausgelegt.

Ort der öffentlichen Auslegung:
Hansestadt Gardelegen
Rudolf-Breitscheid-Straße 3
39638 Gardelegen
Raum 111

Zeiten der öffentlichen Auslegung:
während der regulären Öffnungszeiten (Angabe der Uhrzeiten)
montags 09.00 - 12.00
dienstags 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00
donnerstags 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00
freitags 09.00 - 12.00
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung:
03907 – 716 170 (Bauamt)

Der Ergebnisbericht ist außerdem auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt einzusehen.

Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist. Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung einer
Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan. Hierbei handelt es sich um eine Fortschreibung des
Lärmaktionsplanes (Stufe 3).

Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Hansestadt Gardelegen zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.

Die Öffentlichkeit hat bis zum 10.07.2023 die Möglichkeit, schriftlich – entweder postalisch an Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, 39638 Gardelegen oder per E-Mail an Bauamt@gardelegen.de - Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu
nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben.

Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen.Im Rahmen einer 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gibt es wiederum die Gelegenheit, sich zum ausgefertigten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern.
Die Termine der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.