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Datum: 01.11.2022

Grundsteuerreform - Was ist zu tun?

Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer reformiert.

Im Zuge der Reformierung wird ab dem 01.07.2022 eine Neufeststellung der Grundsteuerwerte durch die Finanzämter vorgenommen. Informationen oder Auskünfte kann die Hansestadt Gardelegen zu der Grundsteuerreform oder zu den abzugebenden Erklärungen nicht erteilen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

>> 06.07.2022 Pressemitteilung Bundesfinanzministerium: Schnelle, unkomplizierte und kostenlose Abgabe - mit der „Grundsteuererklärung für Privateigentum”

Im Zuge der Grundsteuerreform werden rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland ab dem 1. Juli 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Viele davon sind Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken. Diese müssen zur Feststellung des Grundsteuerwerts in den meisten Fällen nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen. Die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” vereinfacht die Abgabe der Grundsteuererklärung für diese Zielgruppe. Die Online-Anwendung steht unter Grundsteuererklärung für Privateigentum seit dem 4. Juli 2022 zur Verfügung und finden Sie unter dem folgenden Link: >> https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/


Was ist im Jahr 2022 zu tun?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück – ob selbstgenutzt oder vermietet – auf den Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung wird im März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung (Pressemitteilungen, Internet usw.) durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erfolgen. Die Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt wird keine Einzelaufforderungen versenden.
  • Allerdings ergeht im Nachgang zur öffentlichen Bekanntmachung ein Informationsschreiben mit einem nochmaligen Hinweis auf die Erklärungsabgabe und weiteren wichtigen Informationen (nach derzeitigen Planungen im Juni 2022).
  • Ab Juli 2022 können Sie die Erklärung einreichen. Gemäß § 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz sind die Erklärungen grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.
  • Die Erklärungen sind spätestens bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Diese Frist gilt auch, wenn Sie steuerlich beraten sind.

Informationen dazu erhalten Sie online auf der Webseite des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt:

>> Informationen zur Grundsteuerreform für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Sachsen-Anhalt inkl. Erklärbeispiel

>> FAQ für Grundstückseigentümer*innen

>> Informationen für Grundstücks- und Hausverwaltungen

Bitte beachten: In den ab dem 01.07.2022 abzugebenden Erklärungen müssen Sie unter anderem einen Bodenrichtwert angeben. Beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt können Sie u.a. den Online-Geodatendienst Bodenrichtwerte um die Bodenrichtwerte für Bauland sowie Land- und fortwirtschaftliche Flächen einzusehen.

>> Geodatendienst Bodenrichtwerte in Sachsen-Anhalt

Um­set­zung der Grund­steu­er­re­form - Informationen des Bundesministerium für Finanzen (kurz: BMF)

>> Erklär doch mal, Robin: die Grundsteuer (Erklärvideo)

>> Grundsteuererklärung für Privateigentum

>> Themenseite Grundsteuer und Grunderwerbsteuer


Quelle: Ministerium der Finanzen LSA