Inhalt
Datum: 30.06.2023

Pachtfläche für Photovoltaikanlage in Mieste

Grundstücksausschreibung der Hansestadt Gardelegen

1. Eckdaten zum Grundstück

Gemarkung Mieste
Flur 4
Flurstück 1393
Lage Siemser Straße 1
Größe 400,98 ha

2. Allgemeine Zielstellung zur Bebauung

Die Hansestadt Gardelegen bietet den genannten Grundbesitz zur Pacht an. Bei dem Flurstück handelt es sich um eine vormalige Betriebsstätte der Lebensmittelindustrie aus DDR-Zeiten (Kartoffel-Schäl- und Abpackbetrieb). Dieser wurde durch die Hansestadt Gardelegen zurückgebaut und renaturiert.

Die Bindefrist für ausgereichte Fördermittel endet mit Ablauf des 03.09.2025.Im Flächennutzungsplan (FNP) der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen ist eine Teilfläche von ca. 2,18 ha als Sonderfläche zur Erzeugung von erneuerbaren Energien (Photo-voltaikfreiflächenanlagen) dargestellt.

Die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) auf dem o.g. Grundstück richtet sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 8, Buchstabe b, bb des Baugesetzbuches (BauGB).

3. Eignungskriterien

Mit der Verpachtung besteht die Absicht der Hansestadt Gardelegen, dass auf dem Grundbesitz eine PVFA zur Erzeugung und Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz errichtet und betrieben wird.

Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind Referenzen für bereits durchgeführte gleichartige Projekte innerhalb Deutschlands vorzulegen (Referenzbescheinigung).

Der künftige Pächter hat sich selbstständig und auf eigene Kosten um die Baugenehmigun-gen und sonstigen behördlichen Zustimmungen zu kümmern.

4. Projektvoraussetzungen

Laufzeit des Pachtvertrages: 20 Jahre
Optionsverlängerung: 2 x 5 Jahre

Die Hansestadt Gardelegen hat die Möglichkeit die Optionsverlängerung zu verwehren, wenn der Grundbesitz für kommunale Belange benötigt wird.

Eine Teilfläche des Grundstückes ist mit Sträuchern und Baumbewuchs bestockt. Der künftige Pächter hat eigenständig mit den zuständigen Behörden zu klären, wie hiermit umgegan-gen werden kann, sofern dieser Flächenanteil ebenfalls mit PVFA belegt werden soll.

Flächen für die Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen, aufgrund des Eingriffs in den Naturhaushalt, sind durch den Pächter eigenständig zu finden und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel und dem Dezernat II, insbesondere der Bauleitplanung der Hansestadt Gardelegen abzustimmen.

Für den Leitungsweg zur Ableitung des erzeugten Stromes muss ein separater Kabelvertrag abgeschlossen werden.
Mit Beendigung des Pachtvertrages sind alle Anlagenteile, auch die unterirdisch verlegten, zurückzubauen. Hierzu ist der Hansestadt Gardelegen eine Rückbaubürgschaft zu übergeben. Näheres dazu regelt der entsprechende Vertrag.

5. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das Höchstgebot erteilt. Wobei eine Jahresmindestpacht von 5.000,00 €/ha zugrunde gelegt wird.
Eine finanzielle Beteiligung der Hansestadt Gardelegen gemäß § 6 Abs. 1 EEG 2023 ist wünschenswert.

Die Entscheidung über die Verpachtung trifft der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen.Bei Angebotsgleichheit und Prüfung der Referenzen entscheidet das Los.

6. Angebotsabgabe / Ausschreibungszeitraum

Die Ausschreibung erfolgt öffentlich für den Zeitraum von 3 Monaten auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen. Ausschreibungsende ist der 30.06.2023.

Interessenten (m/w/d) können Ihre Pachtangebote einschließlich der Anlagen schriftlich oder per Mail an finanzen@gardelegen.de bei der Hansestadt Gardelegen, Dezernat II, Amt für Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, 39638 Hansestadt Gardelegen, einreichen.

7. Schlussbestimmungen

Diese Grundstücksausschreibung wird mangels Vorliegens eines Bauauftrages ohne An-wendung der Einzelbestimmungen des Vergaberechts durchgeführt. Es werden aber die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze wie Transparenz, Wettbewerb und das Diskriminierungsverbot beachtet.

Die Hansestadt Gardelegen behält sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren jeder-zeit abzubrechen oder ganz aufzuheben. Eine Verpflichtung, dem höchsten oder irgendei-nem Gebot den Zuschlag zu erteilen, besteht nicht. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.