Inhalt
Datum: 31.01.2026

Anträge auf Brauchtumsmittel bis Ende Januar

Gemeinnützig arbeitende Gruppen, Vereinigungen, Vereine, freie Wohlfahrtsverbände und deren Selbsthilfegruppen, Ortsfeuerwehren, Ortschaftsräte, Ortsvorsteher, Kindertageseinrichtungen, Organisationen und Interessengruppen für kulturelle, sportliche oder soziale Belange sowie im Rahmen der Jugendarbeit können bis zum 31. Januar 2026 wieder Anträge zur Vergabe von Zuschüssen und Brauchtumsmitteln stellen. 

In den Ortschaften mit Ortschaftsrat oder Ortsvorsteher sind die Anträge an diese Gremien zu richten, die auch über die Vergabe der Mittel entscheiden. Für Gardelegen und Ortsteile ohne Gremium sind die Anträge an die Stabstelle Politische Gremien zu stellen. Alle Infos dazu gibt es in der Förderrichtlinie unter www.gardelegen.de/satzungen Stabstelle Politische Gremien, per Mail unter info@gardelegen.de oder telefonisch bei den Mitarbeiterinnen der Stabstelle Politische Gremien unter 03907 716-221, -229.

WICHTIG: Ab einer Zuschusshöhe von 300 Euro hat der Antragsteller die ordnungsgemäße Verwendung der erhaltenen Mittel für das Jahr 2025 bis zum 31. Januar 2026 bei der Stabstelle Politische Gremien nachzuweisen.