Überarbeitung Naturschutzgebiet Jävenitzer Moor
Die Rechtsverordnungen der Naturschutzgebiete, die auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt vor dem 1.Juli 1990 (Inkrafttreten des BNatSchG in den neuen Bundesländern) ausgewiesen wurden, genügen nicht mehr den Ansprüchen an eine zeitgemäße Verwaltung und sollen in aktuelles Recht überführt werden. Zudem haben in den vergangenen Jahrzehnten natürliche Prozesse die Landschaft verändert und neue Erkenntnisse erweiterten den Wissensstand in Ökologie und Naturschutz. Dies macht eine gründliche Überarbeitung der Verordnung und eine neue Festsetzung von circa 90 Naturschutzgebieten notwendig.
Die Überarbeitung der Verordnungen setzt ein öffentliches Beteiligungsverfahren voraus, in dem Eigentümer*innen, Bürger*innen, Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzvereinigungen und Interessengruppen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den Entwürfen der neuen Schutzgebietsverordnungen zu äußern. Dafür sollen Entwürfe der Schutzgebietsverordnungen im Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) sowie in den betreffenden Städten und Gemeinden zur Einsichtnahme ausliegen.
Alle Verfahrensunterlagen, die die Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen betreffen, liegen vom 21. August bis einschließlich 22. September 2023 während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Haus II, Bauamt, Zimmer 116, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, 39638 Hansestadt Gardelegen, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Karte zum Naturschutzgebiet Jävenitzer Moor liegt nur in der Verwaltung aus und liegt nicht als Dokument vor.
Hier finden Sie den Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet Jävenitzer Moor (NSG00077) als PDF-Download
Bedenken und Anregungen (Einwendungen) können bei Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen oder bei der oberen Naturschutzbehörde als Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahme ist fristgerecht eingegangen, wenn sie bis zum 06. Oktober 2023 bei der Hansestadt Gardelegen oder der oberen Naturschutzbehörde eingereicht wurde.
Parallel zu der herkömmlichen Form der Auslegung werden alle Verordnungsdokumente ein-schließlich der dazugehörigen Karten online unter https://www.online-beteiligung.de/LVWA-altnsg-2023/ bereitgestellt. Zudem besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen über diesen Service online einzureichen. Eine zusätzliche schriftliche Einreichung ist nicht notwendig. Die hier bereitgestellten Dokumente entsprechen inhaltlich vollumfänglich der gedruckten Fassung der Verordnung und stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung. Das Landesverwaltungsamt empfiehlt diesen Service zu nutzen.