Chemische Bekämpfung des EPS beendet
Update vom 21.05.2026 vom Ordnungsamt der Hansestadt Gardelegen:
Die Hansestadt Gardelegen hat nach zwei Wochen die chemische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden aus erfolgreich beendet. Rund 7.200 kommunale und 800 private Bäume wurden mit dem biologisch abbaubaren Bacillus Thuringiensis besprüht. Erstmals behandelte die Hansestadt Gardelegen auch Versuchsflächen mit Eichen im Drömling am Wilhelmsgraben und Friedrichsgraben – unter Einhaltung spezieller Schutzmaßnahmen mit Folie über den Fließgewässern sowie begleitender Monitoring-Maßnahmen.
„Wir hoffen sehr, dass unsere Arbeit – in Verbindung mit der Bekämpfung aus der Luft durch den Altmarkkreis – Wirkung zeigt und die gesundheitlichen Belastungen der Anwohner in den betroffenen Gebieten geringer sind als im vergangenen Jahr“, so Ordnungsamtsleiter Florian Kauer.
Update vom Altmarkkreis vom 17.05.26:
Die Befliegungsmaßnahmen zur chemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen wurden am heutigen Sonntag, 17. Mai, um 14 Uhr beendet. Die Hansestadt Gardelegen bedankt sich bei allen ehrenamtlichen und professionellen Kräften, die an den drei Tagen im Einsatz waren. Mit dabei waren zahlreiche Mitglieder der Ortswehren. Ein Dank auch an die Einwohner für ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass 48 Stunden nach der Befliegung das Begehen und Befahren der Bekämpfungsflächen verboten ist. Das Sammeln und der Verzehr von Waldpilzen, Beeren, wild wachsenden Früchten und Wildkräutern ist bis drei Wochen nach Ende der Befliegung verboten.
Update vom Altmarkkreis vom 13.05.26:
Am Freitag, 15. Mai, beginnt im Altmarkkreis Salzwedel die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) durch die Ausbringung eines Biozids aus der Luft mittels Hubschrauber. Der Einsatz des Hubschraubers startet voraussichtlich um 8 Uhr und umfasst innerhalb von 3 Tagen ein Gebiet von rund 850 Hektar in den Einheitsgemeinden Hansestadt Gardelegen sowie Stadt Klötze.
Der Hubschrauber wird die betroffenen Flächen vom Landeplatz nahe Köckte aus am Freitag und Samstag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr befliegen. Am Sonntag wird zum aktuellen Zeitpunkt mit dem Abschluss der Befliegung gegen Mittag gerechnet. Die genauen Befliegungstermine sind wetterabhängig und können kurzfristig angepasst werden.
Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Landkreises
Update vom Altmarkkreis Salzwedel vom 10.05.26 von 13 Uhr:
Der Altmarkkreis Salzwedel informiert: Aufgrund der Wetterlage in den nächsten Tagen - morgen mit Dauerregen, Dienstag mit kräftigem Wind und Mittwoch auch mit Regenwahrscheinlichkeit - findet in den nächsten 3 Tagen keine Befliegung statt. Das Befliegungsteam startet die Bekämpfung voraussichtlich am Freitag, 15. Mai.
Der Altmarkkreis Salzwedel teilt mit:
Vom 11. bis 31. Mai wird die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) aus der Luft, d.h. durch Ausbringung eines Biozids vom Hubschrauber aus, durchgeführt. Das zu befliegende Gebiet, das insgesamt auf ca. 850 Hektar festgelegt wurde, befindet sich sowohl in der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen als auch der Einheitsgemeinde Stadt Klötze.
Die Bekämpfung erfolgt mittels Abgabe des Biozids aus der Luft, um die Ei- und Larvenstadien des Eichenprozessionsspinners effektiv zu bekämpfen und eine Ausbreitung zu verhindern. Die Befliegungstermine hängen maßgeblich vom Blattaustrieb sowie von den Wetterverhältnissen ab und können daher nur kurzfristig festgelegt werden bzw. können zeitlichen Anpassungen unterworfen sein.
Die beteiligten Behörden bitten daher um Verständnis für kurzfristige Vorankündigungen in der Tagespresse und auf der Internetseite des Landkreises.
Für die Lärmbelästigungen, die insbesondere im Bereich des Landeplatzes in Köckte, aber auch im gesamten Befliegungsgebiet aufgrund der niedrigen Flughöhe des Helikopters nicht zu vermeiden sind, bitten wir um Verständnis.
Vor Beginn der Befliegung und bis zum Ende der Einwirkzeit werden die betroffenen Hauptwege abgesperrt und durch Warnschilder sowie ggf. Absperrbänder kenntlich gemacht. Die betroffenen Wege und Flächen sind in der Karte zur Allgemeinverfügung farbig markiert, um eine Orientierung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher zu ermöglichen.
Das eingesetzte Biozid dient ausschließlich dem Zweck der Bekämpfung des EPS und damit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung als vorbeugende Maßnahme. Es handelt sich um ein Insektizid; daher besteht – solange die ausgesprühte Suspension noch nicht fest auf den Blättern der Eichen abgesetzt ist – bei direktem Kontakt mit dem Mittel die potenzielle Gefahr von Hautreizungen für Personen, die sich im Behandlungsgebiet aufhalten. Daher werden alle notwendigen Sicherheits- und Hygienevorkehrungen getroffen, um Risiken für Menschen zu minimieren, einschließlich zeitlicher Sperrungen und klare Kennzeichnungen der betroffenen Bereiche.
Die Behörden bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für notwendige Verkehrs- und Wegeeinschränkungen während der Behandlungsphase.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Sammeln und der Verzehr von Waldpilzen, Beeren, wild wachsenden Früchten und Wildkräutern auf den betroffenen Flächen ab Beginn der Bekämpfung und bis drei Wochen nach dem tatsächlichen Ende der Bekämpfungsmaßnahme verboten ist.