Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Rechtsgrundlage
Gebühren
- Gebühr: 10,00 Euro
Ausstellung einer Sterbeurkunde - Gebühr: 5,00 Euro
für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Siehe auch
- Sterbeurkunde
- Sterbeurkunde beantragen