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"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." So steht es im Grundgesetz  Artikel 3, Absatz 2.

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2022 Maren Ringlepp zur Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Gardelegen mit Wirkung zum 01. November 2022 bestellt.

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Frauen in der Verwaltung und für die Bürgerinnen der Gemeinde. Sie ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben, wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit. Frauenförderung im Erwerbsleben, der Wiedereinstieg in den Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch stehen dabei im Vordergrund. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich darüber hinaus für die Belange von Mädchen in Schule, Ausbildung und in der Jugendarbeit ein.

Sprechstunden erfolgen zu den Öffnungszeiten der Verwaltung, Zimmer 227 (Dachgeschoss), Rathaus, Rathausplatz 1 in Gardelegen. Die Beratung und Hilfe erfolgt diskret. Verschwiegenheit ist oberstes Gebot.