Inhalt
Datum: 14.09.2022

Förderung privater Bau- und Klimamaßnahmen

im März 2022 wurde durch den Stadtrat die neue städtische Förderrichtlinie beschlossen.Der Grund für die Erstellung einer neuen Förderichtlinie war, dass es seit der Neustrukturierung der Städtebauförderung im Jahre 2020 neue Fördersäulen gibt.
Diese sind:

  • "Lebendige Zentren" - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
  • "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"
  • "Sozialer Zusammenhalt" (wird bei derHansestadt Gardelegen nicht angewendet)

Die bestehende Förderrichtlinie läuft mit Abschluss der gegenwärtig laufenden Erhaltungs- und Stadtumbaumaßnahmen aus.

Die in der bestehenden Förderrichtlinie enthaltenen Förderprinzipien (Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, Höhe der Förderung) wurden in die neue Förderichtlinie übernommen. Hinzu kam außerdem, dass nun auch "Grünmaßnahmen", Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, gefördert werden.

Fördergebiet in der Hansestadt Gardelegen

Antrag auf Förderung privater Bau- und Klimamaßnahmen